Die Kompetenzen des Senats werden stärker als bisher auf die akademischen Angelegenheiten konzentriert die Lehre, Forschung und Kunst unmittelbar betreffen und für die er oberstes Entscheidungsgremium der Hochschule ist. Er erlässt u.a. alle Ordnungen, die die akademischen Angelegenheiten von fakultätsübergreifender Bedeutung regeln. Er verfügt darüber hinaus über Kompetenzen im nichtakademischen Bereich. Dazu gehören: Die Wahl und Abwahl des Rektors und der Prorektoren und der Beschluss der Grundordnung im Einvernehmen mit dem Rektorat und dem Hochschulrat.
Der Senat besteht aus bis zu 17 Mitgliedern. Sie sind direkt gewählte Vertreter/-innen jeder Mitgliedergruppe (Hochschullehrer/-innen, akademische Mitarbeiter/-innen, Studierenden, nichtwissenschaftliche Mitarbeiter/-innen). Die Hochschullehrer/-innen haben aus verfassungsrechtlichen Gründen mit einem Sitz die Mehrheit. Rektor, Prorektoren, Kanzler, Dekane sowie der Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule gehören dem Senat mit beratender Stimme an.
Quelle: FAQ zum SächsHSG SMWK
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Auf diesem Blog stellen sich die Kandidaten der Liste "Alles" wird gut! für den Senat und den Erweiterten Senat der Technischen Universität Chemnitz vor. Hier könnt ihr lesen, wer wir sind und was wir für Euch erreichen wollen.
Eure Kandidaten für den Senat und den Erweiterten Senat!
Setz Dein Zeichen für eine studierendenfreundliche Hochschule:
Deine Stimmen für "Alles" wird gut! - Geh Wählen!!!
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